Bundesdatenschutzgesetz
	Bundesdatenschutzgesetz
	
			
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	Es besagt, dass die Privatsphäre eines jeden Bürgers geschützt werden muss. "Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."